Patienteninformation

Damit die gesetzliche Krankenkasse die Physiotherapie-Kosten übernehmen kann, muss jeder gesetzlich krankenversicherte Patient eine Heilmittelverordnung seines behandelnden Arztes vorlegen können. Deshalb sollten gesetzlich Versicherte vor dem Besuch beim Physiotherapeuten stets erst den Hausarzt aufsuchen, da nur ein Arzt die erforderliche Heilmittelverordnung ausstellen kann.

Diese Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Kasse später auch die Physiotherapie-Kosten übernimmt.

Welche Behandlungskosten von der Krankenkasse getragen werden, ist im sogenannten Heilmittelkatalog niedergelegt.

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes Handtuch und bequeme Kleidung mit.

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